Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Verkäufe und sonstigen vertraglichen Leistungen der Pinballking GmbH, nachfolgend „Verkäufer“ genannt.
- Die AGB gelten insbesondere für den Handel mit Flipperautomaten, Arcadeautomaten, Fahrsimulatoren, Unterhaltungsgeräten, Ersatzteilen, elektronischen Komponenten und Zubehör sowie für damit zusammenhängende Leistungen.
- Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Bestimmungen, die ausdrücklich für Unternehmer vorgesehen sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
- Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, sofern sie wirksam in die Geschäftsbeziehung einbezogen wurden.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis dieser Bedingungen Leistungen erbringt.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
- Produktdarstellungen, Preislisten, Kataloge und sonstige Veröffentlichungen stellen grundsätzlich unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe einer Bestellung dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Kaufvertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme eines verbindlichen Angebots oder Auslieferung der Ware zustande.
- Die Annahme einer Bestellung bleibt vorbehalten, insbesondere hinsichtlich Warenverfügbarkeit, Bonität und zulässiger Liefermöglichkeiten.
- Der Verkäufer kann Bestellungen im gesetzlich zulässigen Rahmen ablehnen.
- Gegenüber Unternehmern sind Angaben zu technischen Daten, Maßen, Gewichten, Abbildungen und Ausstattungen grundsätzlich Näherungswerte, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurden.
- Bei gebrauchten Geräten sind der vereinbarte Zustand, das Alter, die Betriebsstunden und die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften maßgeblich.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.
- Versand, Verpackung, Transportversicherung, Montage, Installation und sonstige Nebenleistungen werden gesondert berechnet, soweit dies vor Vertragsschluss vereinbart wurde.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die vollständige Zahlung vor Auslieferung oder Übergabe zu verlangen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Verbraucherkäufen ist grundsätzlich Zahlung per Banküberweisung vor Abholung vorgesehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Die Ware wird erst nach vollständiger Gutschrift des vereinbarten Kaufpreises herausgegeben, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
- Rechnungen gegenüber Unternehmern sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche.
- Der Verkäufer kann bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit eines unternehmerischen Käufers nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
- Ein unternehmerischer Käufer darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzlich zwingende Gegenrechte bleiben unberührt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
- Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
- Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
- Der unternehmerische Käufer bleibt bis zum zulässigen Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
- Übersteigen die realisierbaren Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, wird der Verkäufer auf Verlangen Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
- Die Rücknahme von Vorbehaltsware setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus und bedeutet nicht ohne Weiteres einen Rücktritt vom Vertrag.
§ 5 Lieferung, Lieferfristen und Verfügbarkeit
- Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Fragen sowie Eingang vereinbarter Vorauszahlungen.
- Teillieferungen sind gegenüber Unternehmern zulässig, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers zumutbar sind.
- Bei nicht vom Verkäufer zu vertretenden Lieferhindernissen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Eine Selbstbelieferungsvorbehaltsklausel gilt nur bei ordnungsgemäß abgeschlossenem kongruentem Deckungsgeschäft und nicht vom Verkäufer zu vertretender Nichtbelieferung. Der Käufer wird unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden bei Wegfall der Lieferpflicht unverzüglich erstattet.
- Gesetzliche Ansprüche wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang und Transportschäden bei B2B
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.
- Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware nach Maßgabe des § 447 BGB mit Übergabe an die zur Versendung bestimmte Transportperson auf den Käufer über.
- Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer den Transport organisiert, den Spediteur auswählt, den Transportvertrag abschließt oder die Transportkosten zunächst verauslagt.
- Der Käufer trägt damit grundsätzlich das Transportrisiko ab dem gesetzlichen Gefahrübergang, auch wenn die Versendung durch den Verkäufer beauftragt wurde.
- Für Schäden, die auf einer vom Verkäufer zu vertretenden mangelhaften Verpackung, einer schuldhaften Pflichtverletzung oder einem bereits vor Gefahrübergang bestehenden Sachmangel beruhen, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- Der Käufer hat bei Anlieferung die Verpackung und Ware im kaufmännisch zumutbaren Umfang auf erkennbare Schäden zu überprüfen.
- Sichtbare Transportschäden sollen unmittelbar auf den Frachtpapieren dokumentiert und dem Transporteur angezeigt werden. Der Verkäufer ist unverzüglich zu informieren.
- Verdeckte Transportschäden sind nach Entdeckung unverzüglich zu dokumentieren und dem Verkäufer sowie dem Transporteur mitzuteilen. Frachtrechtliche Anzeigefristen sind zu beachten.
- Die unterlassene Dokumentation führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bleiben maßgeblich.
- Eine Transportversicherung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- Soweit der Verkäufer Ansprüche gegen einen Transportdienstleister besitzt und diese übertragbar sind, unterstützt er den Käufer im angemessenen Umfang bei deren Durchsetzung.
§ 7 Selbstabholung und Verladung
- Eine Selbstabholung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung und vollständiger Zahlung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bei vereinbarter Abholung grundsätzlich mit Übergabe der Ware auf den Käufer oder dessen bevollmächtigte Transportperson über.
- Der unternehmerische Käufer ist für die Auswahl eines geeigneten Transportmittels, die Ladungssicherung und den anschließenden Transport verantwortlich, soweit diese Tätigkeiten von ihm oder seinen Beauftragten übernommen werden.
- Unterstützt der Verkäufer bei der Verladung, gelten für von ihm zu vertretende Schäden die gesetzlichen Haftungsregeln und die Haftungsbestimmungen dieser AGB.
- Verbraucher erhalten die Ware grundsätzlich am vereinbarten Abholort. Bis zur Übergabe verbleibt die Gefahr beim Verkäufer, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei vereinbarten Abholterminen kann der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ersatz notwendiger zusätzlicher Lagerkosten verlangen, wenn der Käufer die Ware trotz Fälligkeit und ordnungsgemäßen Angebots der Leistung nicht abnimmt.
§ 8 Sachmängelhaftung für Neuware im B2B-Geschäft
- Für neu verkaufte Waren beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche gegenüber Unternehmern grundsätzlich 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
- Die Verkürzung gilt nicht bei Arglist, ausdrücklich übernommenen Garantien, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie sonstigen gesetzlich zwingenden Ausnahmen.
- Die gesetzlichen Regelungen zum Unternehmerregress, insbesondere §§ 445a, 445b und 478 BGB, bleiben unberührt, soweit von ihnen nicht wirksam abgewichen werden kann.
- Bei berechtigten Mängelansprüchen kann der Verkäufer im unternehmerischen Geschäftsverkehr nach seiner Wahl nachbessern oder mangelfreie Ersatzware liefern, soweit gesetzlich zulässig.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, stehen dem Käufer die gesetzlichen weiteren Rechte zu.
- Der Käufer hat dem Verkäufer Gelegenheit zur Prüfung behaupteter Mängel und zur Nacherfüllung zu geben.
- Eigenmächtige Veränderungen, unsachgemäße Bedienung, Überlastung, ungeeignete Stromversorgung, unfachmännische Reparaturen oder zweckwidrige Nutzung begründen keine Sachmängelansprüche, soweit sie die Ursache des beanstandeten Zustands sind.
- Gesetzliche Rechte wegen eines bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangels bleiben unberührt.
§ 9 Gebrauchtwaren im B2B-Geschäft
- Gebrauchte Waren werden unter Berücksichtigung ihres Alters, ihrer bisherigen Nutzung, des dokumentierten Zustands und der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit verkauft.
- Die Sachmängelhaftung für gebrauchte Waren wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist, ausdrücklich übernommenen Beschaffenheitsgarantien, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstigen zwingenden gesetzlichen Ansprüchen.
- Gesetzlich zwingende Rückgriffsansprüche in der Lieferkette bleiben unberührt.
- Die Bezeichnung „gebraucht“, „ungetestet“, „Bastlergerät“ oder „defekt“ ersetzt nicht die erforderliche konkrete Beschaffenheitsvereinbarung.
- Eine Funktionsgarantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Beschreibung „funktionsfähig“ oder „spielbereit“ bezieht sich auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit zum maßgeblichen Zeitpunkt des Gefahrübergangs, soweit keine weitergehende Zusage getroffen wurde.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht im B2B-Geschäft
- Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
- Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung im nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang zumutbaren Umfang zu untersuchen.
- Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach der Untersuchung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
- Die Anzeige soll eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung und, soweit möglich, Fotos, Seriennummern oder sonstige geeignete Nachweise enthalten.
- Unterbleibt eine nach § 377 HGB erforderliche rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die gesetzlichen Folgen.
- Bei arglistig verschwiegenen Mängeln findet die gesetzliche Genehmigungswirkung keine Anwendung.
§ 11 Gewährleistung bei Verbraucherkäufen
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Sachmängelrechte.
- Für Neuware gilt grundsätzlich eine gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung, soweit keine besonderen gesetzlichen Regelungen eingreifen.
- Für gebrauchte Ware kann die Verjährungsfrist unter den Voraussetzungen des § 476 Abs. 2 BGB auf ein Jahr verkürzt werden. Hierfür ist eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung nach vorheriger gesonderter Information erforderlich.
- Ohne eine solche wirksame Vereinbarung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
- Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung gegenüber Verbrauchern erfolgt nicht.
- Gesetzliche Ansprüche wegen mangelhafter Ware bestehen unabhängig von einer freiwilligen Herstellergarantie.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)
- Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312g, 355 und 356 BGB grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
- Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Kaufvertrag über eine einzelne Ware mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Bei mehreren getrennt gelieferten Waren oder Teillieferungen gelten die gesetzlichen besonderen Fristregelungen.
- Das Widerrufsrecht gilt auch dann, wenn der Kaufvertrag über das Internet, per E-Mail oder telefonisch im Rahmen eines Fernabsatzsystems abgeschlossen wurde und die Ware anschließend persönlich am Geschäftssitz der Pinballking GmbH abgeholt wird.
- Eine bereits erfolgte vollständige Bezahlung per Banküberweisung vor Abholung berührt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.
- Der Verbraucher kann den Kaufvertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hierzu genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber der Pinballking GmbH. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückzugewähren. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde.
- Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware, sofern er vor Vertragsschluss ordnungsgemäß darüber informiert wurde und keine abweichende Vereinbarung besteht.
- Rücksendekosten für Großgeräte: Bei nicht paketversandfähigen Großgeräten, insbesondere Flipperautomaten, Arcadeautomaten, Fahrsimulatoren und sonstigen großformatigen Unterhaltungsgeräten, werden die unmittelbaren Rücksendekosten innerhalb Deutschlands auf höchstens etwa 250,00 € geschätzt, sofern diese Schätzung den tatsächlich zu erwartenden Transportkosten entspricht. Für kleinere, paketversandfähige Artikel wie Ersatzteile, Zubehör und elektronische Komponenten gelten die tatsächlichen unmittelbaren Rücksendekosten des jeweiligen Versanddienstleisters.
- Zustand der zurückgesendeten Ware und Wertersatz: Der Verbraucher wird gebeten, die Ware vollständig, mit sämtlichem Zubehör und möglichst in der Originalverpackung zurückzugeben. Die Ware soll ausschließlich in dem Umfang geprüft und in Betrieb genommen werden, der erforderlich ist, um ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise festzustellen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere längerer Spielbetrieb von Flipperautomaten, Arcadeautomaten oder anderen Unterhaltungsgeräten, kann zu einem ersatzpflichtigen Wertverlust führen. Der Verbraucher hat hierfür Wertersatz zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 357a BGB erfüllt sind und er ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Die Rückgabe benutzter Ware kann bei bestehendem gesetzlichem Widerrufsrecht nicht allein wegen der Benutzung verweigert werden.
- Bei Kaufverträgen, die ausschließlich in den Geschäftsräumen der Pinballking GmbH abgeschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht, insbesondere für bestimmte individuell angefertigte Waren, bleiben unberührt.
- Ergänzend gelten die gesonderte gesetzliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular der Pinballking GmbH.
§ 13 Stornierungen und Rücknahmen bei B2B
- Ein gesetzliches allgemeines Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.
- Die Stornierung eines verbindlich abgeschlossenen Kaufvertrags bedarf der Zustimmung des Verkäufers, sofern kein gesetzliches Lösungsrecht besteht.
- Eine freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung.
- Der Verkäufer kann die freiwillige Rücknahme von der Erstattung angemessener, zuvor vereinbarter Rücknahme-, Prüf-, Transport- oder Wiederaufbereitungskosten abhängig machen.
- Sonderbestellungen und kundenspezifisch beschaffte Waren sind von freiwilligen Rücknahmen grundsätzlich ausgeschlossen.
- Gesetzliche Rücktritts-, Anfechtungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
- Bei freiwilligen Rücknahmen kann der Verkäufer verlangen, dass die Ware vollständig, unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung zurückgegeben wird.
§ 14 Garantien und Herstellerservice
- Herstellergarantien bestehen ausschließlich im Umfang der jeweiligen Garantieerklärung.
- Der Verkäufer übernimmt keine eigene Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, sofern diese nicht ausdrücklich erklärt wurde.
- Ein vom Hersteller angebotener Service ersetzt nicht die gesetzlich bestehenden Rechte des Käufers gegen den Verkäufer.
- Gegenüber Unternehmern kann die technische Bearbeitung von Servicefällen nach vorheriger Abstimmung unmittelbar über den Hersteller erfolgen.
- Die Einhaltung der Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers liegt im Verantwortungsbereich des Anspruchstellers, soweit diese wirksam vereinbart wurden.
§ 15 Haftung
- Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien und wegen arglistig verschwiegener Mängel bleibt unberührt.
- Diese Haftungsbestimmungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 16 Technische Geräte und Betriebspflichten
- Der Käufer ist für die bestimmungsgemäße Verwendung, fachgerechte Installation und Einhaltung der für seinen Betrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich.
- Dies betrifft insbesondere Anforderungen an elektrische Sicherheit, Aufstellung, Jugendschutz, gewerbliche Nutzung sowie gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen.
- Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Gerät ohne weitere behördliche Genehmigungen an jedem gewünschten Standort betrieben werden darf, sofern eine solche Eignung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Vom Käufer vorgenommene technische Veränderungen erfolgen in dessen Verantwortungsbereich. Gesetzliche Rechte wegen bereits vorhandener Mängel bleiben unberührt.
§ 17 Export und internationale Lieferungen
- Lieferungen ins Ausland unterliegen den jeweils anwendbaren deutschen, europäischen und internationalen Export- und Sanktionsvorschriften.
- Der Käufer hat erforderliche Importgenehmigungen und Einfuhrformalitäten zu beachten, soweit diese in seinen Verantwortungsbereich fallen.
- Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und vergleichbare Abgaben trägt der Käufer, soweit dies vertraglich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
- Bei internationalen B2B-Lieferungen können ergänzend Incoterms in der ausdrücklich vereinbarten Fassung gelten.
- Eine Ausfuhr erfolgt nicht, soweit gesetzliche Verbote oder Beschränkungen entgegenstehen.
§ 18 Höhere Gewalt
- Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen oder erhebliche unvorhersehbare Störungen der Lieferketten, können eine vorübergehende Leistungsbehinderung begründen.
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Hindernis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
- Gesetzliche Leistungsbefreiungs-, Rücktritts- und Schadensersatzregelungen bleiben maßgeblich.
- Bereits geleistete Zahlungen werden bei endgültigem Wegfall der Leistungspflicht nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet.
§ 19 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Verkäufers.
§ 20 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.
- Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind.
- Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Verkäufer ist berechtigt, den unternehmerischen Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Ergänzungen und Änderungen einzelner Verträge können individuell vereinbart werden. Der Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt.
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich vorgesehen.
- Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Diese AGB gelten in der jeweils wirksam vereinbarten Fassung.